1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann
unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kaufrechts.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften
wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die
Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden
versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der
Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt
zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten,
sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der
Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die
Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der
Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um
Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht,
wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse
verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir
sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in
Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit
Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen
eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich
der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von
uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit € 5,00 ansetzen. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch
künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für
Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weiteren Bestimmungen. Unser Kunde ist zur
weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch
nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der
Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser
Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen
Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen
Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich
seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in
seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere
Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf
Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu
nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem
Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist
vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur so
lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei
Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:
• auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
• auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen
• auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden)
der Ware an unseren Kunden. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf
Schadenersatz nach §437 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen. Ein Reifen, für den
Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des
Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den
beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig
gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8
Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige
Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser
Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind
in diesem
Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach §437 Nr. 3
BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden
auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern
haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser
Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Bei Geschäften mit Unternehmern sind
wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten
Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die
Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel,
Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte
Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch
Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere
Störungen
im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst
mangelhaften
Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder
Erhitzung
ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese
Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße
Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless
Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der
Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten über
Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige
Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn,
beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese
unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der
Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens
ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits
der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des
Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das
Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben
wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglich werden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung
grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt
auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden. Dies gilt nicht, soweit es sich
um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung
oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und -
ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes haften.
8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser
Firmensitz. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt
werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich
zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen
Kosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10%
von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für
den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung
mit der Auftragssumme verrechnet.
2. Fertigstellungstermine
Überschreiten wir schuldhaft verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir
gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der
Verzögerung ursächlich beruhende Schäden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht
verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein
Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter
Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des
eigenen Fahrzeugs. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die
Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.
3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem
Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten
und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die
Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug,
wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht
auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der
Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an
unseren Kunden. Die Regelungen unter Buchstabe A Nr. 6 gelten entsprechend. Schlagen zwei
Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der
Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die unter Buchstabe A Nr. 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich
auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder
ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
Überprüfen Sie nach jeder Montage den festen Sitz Ihrer Radmuttern. Nach einigen
Fahrkilometern müssen diese nachgezogen werden. Wir haften bei evtl. Folgeschäden nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage unserer Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch
Unterschrift ausdrücklich anerkannt werden
Stand: Oktober 2024
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